23. Tischlerinnentreffen 30.08.-02.09.2012 Jugendhof Bessunger Forst
Wirtschaft, Politik, Soziales und Persönliches in unserer Branche
Bitte schreibt uns, wenn ihr wichtige Informationen erhalten habt, die für andere Holzfachleute oder unser Netzwerk interessant sein können!
E-mail schreiben an: mail[at]tischlerinnen.de

Der Wettbewerb richtet sich an Auszubildende, Gesellinnen, Gesellen, Meisterinnen und Meister von holzverarbeitenden Gewerken, die ihren ersten Wohnsitz innerhalb Norddeutschlands (Niedersachsen, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg und Schleswig-Holstein) haben und bei der Anmeldung nicht älter als 35 Jahre sind. Bewerbungen sind bis zum 30. 09. 2012 einzureichen. Die zweimonatige Ausstellung wird voraussichtlich vom 05.04. - 02.06.2013 im Museum der Arbeit in Hamburg stattfinden.
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So ist das Leben und so muß man es nehmen,
tapfer, unverzagt und lächelnd
- trotz alledem.
Eine traurige Nachricht hat uns erreicht:
Anja Bandemer (* 1972) ist am 23. April 2011 gestorben.
Sie hat sich 2002 mit kreativen Massivholzmöbeln im Reisegewerbe selbständig gemacht. Mit ihren ausgiebigen Experimenten, Holz mittels Wasserdampf zu biegen, hat sie für einen interessanten Austausch unter uns Holzfachfrauen gesorgt.
Wir trauern um unsere Berufskollegin, Bekannte und Freundin und möchten Abschied nehmen.
(Alle Netzwerkerinnen können im internen Bereich weitere Details und ihr Portrait einsehen.)
Nach der Veröffentlichung im Europäischen Amtsblatt am 15.07.2010 ist die EU-Richtlinie zur Ausweitung des sozialen Schutzes für Selbstständige in Kraft getreten.
Am 4. August 2010 ist die Richtlinie zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen, die eine selbstständige Erwerbstätigkeit ausüben, in Kraft getreten. Damit wird die bisherige Regelung (Richtlinie 86/613/EWG) aufgehoben und ersetzt.
Die neue Richtlinie gewährt selbstständig Erwerbstätigen und deren Ehe- oder Lebenspartnern einen erhöhten Sozialschutz, einschließlich einer mindestens 14-wöchigen bezahlten Mutterschutzfrist. Selbstständige Frauen und die Partnerinnen von Selbstständigen bekommen damit ähnliche Rechte wie abhängig beschäftigte Arbeitnehmerinnen.
Die Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass Selbstständige und die bei ihnen mitarbeitenden Lebenspartner Zugang zu einer "Standardversicherung" haben. Diese soll sie im Fall der Krankheit und der Invalidität schützen und eine angemessene Altersversorgung umfassen. Ob die soziale Absicherung auf freiwilliger oder verpflichtender Basis erfolgt, bleibt der Entscheidung der einzelnen Mitgliedstaaten überlassen. Für diese, den Subsidiaritätsgedanken respektierende Regelung, hatten sich im europäischen Rechtssetzungsverfahren insbesondere die deutsche Wirtschaft und das Handwerk eingesetzt.
Nach der Bekanntgabe der novellierten Richtlinie im Europäischen Amtsblatt bleibt den Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Dieser Zeitraum kann sich um weitere zwei Jahre verlängern, sofern Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Rechts auf Sozialschutz für selbstständig Erwerbstätige und Ehe- bzw. Lebenspartner von Selbstständigen auftreten.
Sofern der deutsche Gesetzgeber die neu gefasste Richtlinie im Verhältnis 1 : 1 umsetzt, sind Mehrbelastungen für Unternehmen voraussichtlich nicht zu erwarten.
Die Richtlinie kann hier heruntergeladen werden
Hier kommt ihr zu den vergangenen Themen, die anfangs unter "Aktuelles" gepostet wurden, falls ihr auf der Suche nach einem Namen oder Ort seid...